Prüfung elektrischer Geräte

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet

Sie sind im gewerblichen und industriellen Umfeld als Arbeitgeber verpflichtet Ihre elektrischen Betriebsmittel fachgerecht in Stand zu halten, und diese regelmässig in angemessenen Zeitabständen zu prüfen. Die gesetzlichen Grundlagen findet man insbesondere in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, Art. 32b VUV) des Bundes. Mit Inkrafttreten der SNR 463638 (2018) ist diese Prüfung nun verbindlich.

Wir sind Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer Geräteprüfung behilflich.


Prüfen von elektrischen Geräten
Wir benutzen für unsere berufliche Tätigkeit täglich elektrische Geräte.

- Bei der Benutzung mangelhafter Geräte kann es leicht zu Unfällen kommen
- Mängel an elektrischen Geräten sind optisch oftmals nicht erkennbar
- Durch eine periodische Überprüfung können Sie Unfälle und Betriebsausfälle verhindern

Geräte
- Grundsätzlich müssen im gewerblichen Umfeld alle Geräte mit einem elektrischen Anschluss geprüft werden!

Büro
- PC, Monitore, Drucker, Steckdosenleisten, Verlängerungen, Stehleuchten etc.

Werkstatt
- Bohr-, Schleif- und Sägemaschinen, Fräs- und Hobelgeräte, Verlängerungen etc.

Unterhalt
- Staubsauger, Reinigungsmaschinen, Hochdruckreiniger, Verlängerungen etc.

Prüfintervalle
Die Prüfintervalle müssen vom Betrieb nach den folgenden Einflussgrössen definiert werden:

- Einsatzort
- Einsatzzweck
- Herstellerangaben
- Risikobeurteilung

Dies kann zwischen 6 und 36 Monaten variieren.

Wir bieten
- Durchführung der Geräteprüfung nach SNR 463638
- Dokumentation der Prüfergebnisse
- Festlegen der Prüfintervalle

 

Wir freuen uns auf Sie!